Die vollstreckbare Urkunde

Streitige Gerichtsverfahren sind nicht selten langwierig und oft recht teuer. Banken nutzen seit Jahrzehnten die vollstreckbare Urkunde. Gläubiger sind oft bereit, einen Zahlungsaufschub zu gewähren, wenn sie im Notfall nicht erst Klage erheben müssen, sondern sich gleich an den Gerichtsvollzieher wenden können. Die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in notarieller Urkunde kann dem redlichen Schuldner eine Atempause verschaffen und dem Gläubiger preiswert Sicherheit geben.

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