Erbrecht und Vorsorge

Ein weiteres Kerngebiet notarieller Tätigkeit ist das Erbrecht aus den unterschiedlichen Blickwinkeln. Notare helfen, erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, entwerfen Regelungen und beurkunden sie als Testament oder Erbvertrag. Die Gestaltung orientiert sich immer an der persönlichen und wirtschaftlichen Situation der Beteiligten, z. B. bei der Planung einer Unternehmensnachfolge. Notarielle Testamente und Erbverträge haben einen besonderen Beweiswert, was in der Regel die spätere Erteilung von Erbscheinen überflüssig macht und dadurch Zeit und Kosten sparen kann. Auch bei anderen Vorgängen im Bereich des Erbrechts sind Kompetenz und Beurkundungszuständigkeit gefragt, wie z. B. bei Erbscheinsanträgen, Erbteilsübertragungen, Erbauseinandersetzungen und Erbausschlagungen.

Zur persönlichen Vorsorge gehören General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen, mit denen die Handlungsfähigkeit von Vertrauenspersonen gesichert und das eigene Selbstbestimmungsrecht ausgeübt wird. Notare helfen, für jeden Lebensabschnitt die passende Lösung zu finden. Mit Errichtung und Aushändigung der notariellen Urkunde ist die Vertrauensperson sogleich handlungsfähig.

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