Familienrecht
Zahlreiche Vorgänge im Bereich des Familienrechts unterliegen ebenfalls einer Beurkundungspflicht, so dass hier eine kompetente Beratung und Betreuung durch den Notar gesichert ist. Dies gilt z. B. für Eheverträge im Zusammenhang mit einer Eheschließung oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, oder auch für Scheidungsfolgenvereinbarungen. Hierbei geht es um wichtige Regelungen der ehelichen Lebensgemeinschaften, wie z. B. Vereinbarungen zum Unterhalt, zum Versorgungsausgleich oder zum Güterstand. Aber auch bei weiteren Vorgängen des Familienrechts ist die notarielle Mitwirkung häufig erforderlich oder gewünscht, so etwa bei der Beurkundung von Sorgerechtserklärungen oder Adoptionsanträgen.
