Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrechts begleiten Notare Gründer, Unternehmer und Gesellschaften von A bis Z: Sie sind bei der Gründung von Gesellschaften und dem Abschluss der entsprechenden Gesellschaftsverträge tätig, insbesondere bei der Gründung einer GmbH, einer UG (haftungsbeschränkt) oder einer Aktiengesellschaft, bei der Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen, bei Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, bei der späteren Veränderung von Gesellschaftsverträgen (z. B. durch Kapitalerhöhungen), der Übertragung von Gesellschaftsanteilen (etwa von Geschäftsanteilen an einer GmbH), einem Unternehmenskauf („Mergers & Acquisitions“), bei allen Vorgängen, die in das Handelsregister eingetragen werden (z. B. Wechsel in der Geschäftsleitung einer Aktiengesellschaft oder GmbH, Veränderungen bei einer KG oder OHG) sowie bei Umwandlungsvorgängen (z. B. Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel von Gesellschaften) und späteren Löschungen.
