Immobilienrecht

Hierzu gehören insbesondere Kaufverträge über Immobilien (z. B. Grundstücke, Eigentumswohnungen, Bauplätze), Bauträgerverträge über den Erwerb zu errichtender Objekte, Übertragungsverträge zur Schenkung von Immobilien (z. B. bei vorweggenommener Erbfolge), die Bestellung von Rechten an Immobilien für Dritte (z. B. die Bestellung einer Hypothek oder Grundschuld für eine Bank) und die Aufteilung von Grundstücken (z. B. eines Mehrfamilienhauses in mehrere Eigentumswohnungen).

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